Geschäftsordnung der Karnevalsabteilung Half un Half


im Heimatverein Thüle e.V.

 

1 - a

Der Name der Karnevalsabteilung lautet "Half un' Half". Sie übernimmt die Tradition des ehemaligen Karnevalsvereins

"Half un' Half".

 

1 - b

Die Karnevalsabteilung dient dazu, die Traditionen des Karnevals in Thüle zu fördern und den Thüler Närrinnen und Narren

hierbei die Möglichkeit zu geben, sich künstlerisch zu betätigen.

 

1 - c

Das Logo der Karnevalsabteilung sieht wie folgt aus:

 

2

Die Vorsitzende der Karnevalsabteilung hat den Auftrag, die Versammlungen zu leiten, dazu zu laden und für die

notwendige Koordination der einzelnen Arbeitskreise und der Beauftragten untereinander zu sorgen. Sie legt die

7 Tagesordnung für die Versammlungen fest und vertritt die Abteilung nach außen, sowie dem Hauptverein gegenüber. Sie

gibt der Versammlung einmal jährlich einen schriftlichen Jahresrückblick und verwahrt diesen. Sie kann ein Archiv und

eine Chronik anlegen.

 

3

Der stellvertretende Vorsitzende vertritt und unterstützt die Vorsitzende,führt Redner- und Mitgliederliste und hält die

Abstimmungsergebnisse fest.

 

4

Der Kassierer führt die Kasse und ein Inventar. Er unterstützt und vertritt Vorsitzende und stellvertretenden Vorsitzenden.

 

5

Die Kasse wird durch den Hauptverein geprüft.

 

6

Beauftragte und Arbeitskreise, sowie deren Sprecher, erfüllen die ihnen übertragenen Aufgaben. Sie informieren

Versammlung und Vorsitzende über ihre Arbeit.

 

7 - a

Die Versammlung besteht aus den Mitgliedern der Karnevalsabteilung. Sie ist stimmfähig bei Anwesenheit von 5

Mitgliedern. Mindestens einmal im Jahr wird zur Versammlung geladen. Nur eine durch Ladung bekannt gegebene

Versammlung, mit Anwesenheit von mindestens 30% der Mitglieder, kann die unter 2. bis 4. genannten Ämter besetzen, die

Amtsträger vorbehaltlich von Kassenprüfung und diesbezüglicher Entlastung durch den Hauptverein entlasten und die

Geschäftsordnung ändern.

 

7 - b

Die Versammlung entscheidet über die notwendigen Schritte, um die unter 1. genannten Ziele zu erfüllen. Sie setzt 

Beauftragte und Arbeitskreise für die verschiedenen Arbeitsbereiche ein. Sie wählt die unter 2. bis 4. genannten

 Amtsträger

für die Amtszeit, die der Hauptverein für seinen Vorstand festgelegt hat. Jährlich entlastet sie die genannten Amtsträger,

vorbehaltlich der Kassenprüfung und diesbezüglicher Entlastung durch den Hauptverein.

 

7 - c

Anträge an die Versammlung werden schriftlich gestellt. Über diese entscheidet die Versammlung durch Abstimmung oder

Akklamation. Die Anträge werden mit Abstimmungsergebnis, Unterschrift der Vorsitzenden und Datum von der

stellvertretenden Vorsitzenden abgeheftet. Über Anträge zur Geschäftsordnung, auf Änderung der Tagesordnung, auf

Führung einer Rednerliste, auf Schluß der Debatte oder der Rednerliste, die nicht schriftlich gestellt oder festgehalten

werden müssen, wird unverzüglich abgestimmt. Sie werden in der allgemein üblichen Form gestellt. Wird ein Antrag auf

Schluß der Rednerliste angenommen und wird diese nicht geführ sind noch 5 Wortmeldungen zulässig.

 

7 - d

Rednerliste und Protokoll werden nur auf Antrag geführt.

 

7 - e

Die Versammlung legt die Versammlungstermine fest. Ausnahmsweise kann dieses auch die Vorsitzende.

 

8

Die Abteilung finanziert sich durch ihre Veranstaltungen, gegebenenfalls durch Zuschußanträge an den Hauptverein, durch

Spenden, sowie durch die - vom Hauptverein der Abteilung überlassenen - Mitgliedsbeiträge und durch eine

Anschubfinanzierung des Hauptvereins.

 

9

Zur Verwirklichung der unter 1. genannten Ziele soll jährlich eine Karnevalssitzung stattfinden. Auch die Möglichkeiten zur

Teilnahme an Karnevalsveranstaltungen außerhalb Thüles, zur Eröffnung des Thüler Karnevals am 11.11. eines jeden

Jahres um 11.11 Uhr, sowie zum Abschluß desselben am Vorabend des Aschermittwochs sollen betrachtet werden.

 

10

Zur Durchführung der Veranstaltungen wird von der Versammlung ein Karnevalspräsident ernannt. Auf Vorschlag des

Karnevalspräsidenten wird ein Elferrat gebildet.

 

11

Der Elferrat und der Karnevalspräsident sollen sich an den Karnevalsvorbereitungen beteiligen.